KG - Beschluss vom 11.02.2022
U 4/21 Kart
Normen:
GWB § 20 Abs. 3a; GWB § 18 Abs. 3; GWB § 33 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 08.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 73/21

Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von ImmobilienUntersagung der Gewährung von sogenannten List-First-RabattenMehrseitiger Markt mit ausgeprägten NetzwerkeffektenKriterien zur Bestimmung einer überlegenen MarktmachtBehinderung bei der eigenständigen Erzielung von NetzwerkeffektenSpiraleffekt und Tipping-Gefahr

KG, Beschluss vom 11.02.2022 - Aktenzeichen U 4/21 Kart

DRsp Nr. 2022/4416

Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien Untersagung der Gewährung von sogenannten List-First-Rabatten Mehrseitiger Markt mit ausgeprägten Netzwerkeffekten Kriterien zur Bestimmung einer überlegenen Marktmacht Behinderung bei der eigenständigen Erzielung von Netzwerkeffekten Spiraleffekt und Tipping-Gefahr

1. Zur Auslegung des Begriffs der überlegenen Marktmacht im Sinne des § 20 Abs. 3a GWB sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die für die horizontale Marktstellung eines Unternehmens bestimmenden Umstände, zu denen auch die in § 18 Abs. 3 GWB genannten Strukturkriterien gehören, heranzuziehen. 2. Macht eine Immobilienplattform die Gewährung eines Rabatts davon abhängig, dass sich der Kunde verpflichtet, 95 % der online veröffentlichten Anzeigen in den ersten sieben Tagen der Veröffentlichung ausschließlich auf der Homepage des Rabattgebers zu veröffentlichen, behindert dies die Wettbewerber bei der eigenständigen Erzielung von Netzwerkeffekten.