LG Berlin, vom 08.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 73/21
Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von ImmobilienUntersagung der Gewährung von sogenannten List-First-RabattenMehrseitiger Markt mit ausgeprägten NetzwerkeffektenKriterien zur Bestimmung einer überlegenen MarktmachtBehinderung bei der eigenständigen Erzielung von NetzwerkeffektenSpiraleffekt und Tipping-Gefahr
KG, Beschluss vom 11.02.2022 - Aktenzeichen U 4/21 Kart
DRsp Nr. 2022/4416
Betrieb von Internetplattformen zur Vermittlung von Interessenten für den Verkauf und die Vermietung von ImmobilienUntersagung der Gewährung von sogenannten List-First-RabattenMehrseitiger Markt mit ausgeprägten NetzwerkeffektenKriterien zur Bestimmung einer überlegenen MarktmachtBehinderung bei der eigenständigen Erzielung von NetzwerkeffektenSpiraleffekt und Tipping-Gefahr
1. Zur Auslegung des Begriffs der überlegenen Marktmacht im Sinne des § 20 Abs. 3aGWB sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die für die horizontale Marktstellung eines Unternehmens bestimmenden Umstände, zu denen auch die in § 18 Abs. 3GWB genannten Strukturkriterien gehören, heranzuziehen.2. Macht eine Immobilienplattform die Gewährung eines Rabatts davon abhängig, dass sich der Kunde verpflichtet, 95 % der online veröffentlichten Anzeigen in den ersten sieben Tagen der Veröffentlichung ausschließlich auf der Homepage des Rabattgebers zu veröffentlichen, behindert dies die Wettbewerber bei der eigenständigen Erzielung von Netzwerkeffekten.
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