Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 25.03.2022, Az.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.000,- € festgesetzt.
I.
Der Verfügungskläger, ein in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|