VGH Bayern - Beschluss vom 19.12.2017
10 C 17.2156
Normen:
BayVersG Art. 15 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 130 Abs. 4; VwGO § 166 Abs. 1 Sa. 1; ZPO § 114 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 05.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 5 K 15.769

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich einer versammlungsrechtlichen Beschränkung; Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit der Beschränkung; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Aufeinandertreffen der Versammlungsteilnehmer mit Gegendemonstranten; Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft durch die Versammlungsteilnehmer

VGH Bayern, Beschluss vom 19.12.2017 - Aktenzeichen 10 C 17.2156

DRsp Nr. 2018/13558

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich einer versammlungsrechtlichen Beschränkung; Prüfung der hinreichenden Bestimmtheit der Beschränkung; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Aufeinandertreffen der Versammlungsteilnehmer mit Gegendemonstranten; Billigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft durch die Versammlungsteilnehmer

Tenor

Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. Oktober 2017 wird dem Kläger für seine Klage bezüglich Nr. 1.12 des Bescheids der Beklagten vom 17. April 2015 Prozesskostenhilfe bewilligt und sein Rechtsanwalt F ... M ..., ..., beigeordnet.

Normenkette:

BayVersG Art. 15 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 130 Abs. 4; VwGO § 166 Abs. 1 Sa. 1; ZPO § 114 Abs. 1;

Gründe

I.

Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich einer versammlungsrechtlichen Beschränkung im Bescheid der Beklagten vom 17. April 2015 weiter.