BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14

Zu § 145 BGB"Später eingereichtes Angebot ersetzt früher eingereichtes Hauptangebot"

BGH, Urteil vom 29.11.2016 - X ZR 122/14 IBR 2017, 210 = NZBau 2017, 176

I. Der Beschluss nimmt Stellung zu

dem Ersatz eines früheren Hauptangebots durch ein späteres Hauptangebot.

II. Der Beschluss hat folgenden Leitsatz:

"Sendet ein Bieter auf elektronischem Wege ein Hauptangebot und mit gewissem zeitlichem Abstand (hier: etwa 2 Stunden) kommentarlos eine weitere als Hauptangebot erkennbare Offerte, ist dies regelmäßig, wenn nicht besondere Umstände auf einen abweichenden Willen des Absenders hindeuten, dahin zu verstehen, dass das spätere Angebot an die Stelle des früher eingereichten treten soll, nicht aber, dass beide als Hauptangebot gelten sollen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: