Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist bereits unzulässig, weil er nicht fristgerecht begründet worden ist.
Nach §
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