Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 19.01.2022 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland wie folgt zu werben:
(Fußnotentext zu Fußnote 2: "European Medicines Agency (2017). Cyclodextrins used as excipients. Committee for Human Medicinal Products. EMA/CHMP/333892/2013.")
und/oder
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