Anmerkung zu diesem Schriftsatzmuster:
In § 650d BGB ist generell die Rede davon, dass in Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten aus den §§ 650b und 650c BGB unter der erleichterten Voraussetzung der Entbehrlichkeit der Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrunds, d.h. einer besonderen Eilbedürftigkeit, welche das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung nicht zulässt, um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht werden kann.
Das muss sinnvollerweise, wenn denn der in der Gesetzesbegründung zum Ausdruck gekommene Wunsch nach einer besseren Lösung als der vorzeitigen streitigen Vertragsbeendigung mit diesem neuen Gesetz erfüllt werden soll, auch das Recht umfassen, den Vertragspartner mit einer Leistungsverfügung zur Ausführung geänderter Leistungen zwingen zu können.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|