Anmerkungen zu diesem Schriftsatzmuster
Es handelt sich hier um einen Bauträgerfall, das ist also auch für das Kapitel Bauträgerrecht interessant.
Der Sachverhalt spricht für sich selbst:
Es ist alltägliche Praxis in Bauträgerfällen, dass Bauträger die im Bauträgerrecht offenbar nicht aus der Welt zu schaffende Vorleistungspflicht des Verbrauchers (Eigentumsverschaffung erst gegen Zahlung des vollen Erwerbspreises im Rahmen der sogenannten Vormerkungslösung; andere Verträge gibt es derzeit nicht) dazu nutzen oder vielmehr missbrauchen, um trotz fehlender mängelfreier Leistung die Zahlung des vollen Erwerbspreises zu "erpressen", indem die Not der Erwerber, unbedingt in die Wohnung ziehen zu müssen, ausgenutzt wird und diesen sinngemäß gesagt wird:
"Die Schlüssel bekommt ihr erst, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist, alles andere ist mir egal!"
Jedenfalls dann, wenn
glaubhaft gemacht werden kann, dass die Erwerber alle fälligen Zahlungspflichten erfüllt haben, |
glaubhaft gemacht werden kann, dass die nicht bezahlten Beträge völlig zu Recht nicht bezahlt werden aufgrund nicht vertragsgerechter Erfüllung durch den Bauträger, |
das Objekt auch schon bezugsfertig sein muss, die Erwerber sich also auf diesen Einzugstermin zu Recht eingestellt haben, |
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