Schriftsatzmuster: "Antrag auf einstweilige Verfügung des Auftraggebers auf Herausgabe von bzw. Einsichtnahme in Pläne"

Anmerkung zu diesem Schriftsatzmuster:

In der Tat haben wir es hier mit einem schwierigen Problem zu tun:

Wie bereits im Schriftsatzmuster dargelegt, ist das Recht des Partners eines gegenseitigen Vertrags zur Leistungsverweigerung nach § 320 Abs. 1 BGB ein tragender Grundsatz des Zivilrechts, weshalb regelmäßig AGB-mäßige, der Inhaltskontrolle unterliegende Einschränkungen dieses Rechts sich als unwirksame Vertragsklauseln erweisen.

Auch hier gilt jedoch:

Keine Regel ohne Ausnahme.

Wenn auf der einen Seite eine möglicherweise nach der "Papierform" wacklige Honorarforderung steht und auf der anderen Seite ein ohne weiteres glaubhaft zu machender, erheblicher, möglicherweise sogar existenzgefährdender Verlust, dann kann das dringliche Bedürfnis des Auftraggebers am Baufortschritt Vorrang beanspruchen, wie dies der zitierten Entscheidung des OLG Köln (s.o.) zu entnehmen ist.