VGH Bayern - Beschluss vom 08.05.2019
15 NE 19.551
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 13a; BayBO Art. 6 Abs. 5 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 6;

Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen Änderungsbebauungsplan; Nachweis der einmauernden Wirkung einer geplanten Nachbarbebauung

VGH Bayern, Beschluss vom 08.05.2019 - Aktenzeichen 15 NE 19.551

DRsp Nr. 2019/10963

Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen Änderungsbebauungsplan; Nachweis der einmauernden Wirkung einer geplanten Nachbarbebauung

Tenor

I.

Die Verfahren 15 NE 19.551 und 15 NE 19.579 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

II.

Die Anträge werden abgelehnt.

III.

Die Antragsteller tragen die Kosten des jeweiligen Verfahrens einschließlich der jeweiligen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

IV.

Der Streitwert wird in beiden Verfahren auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 13a; BayBO Art. 6 Abs. 5 S. 1; BayBO Art. 6 Abs. 6;

Gründe

I.

Die Antragsteller beider Verfahren wenden sich als Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke außerhalb des Geltungsbereichs gegen den am 2. Oktober 2018 bekannt gemachten (Änderungs-) Bebauungsplan der Antragsgegnerin "...9 - G* ...-Straße, Teilbereich Ecke K* ...straße" (im Folgenden: Änderungsbebauungsplan), insbesondere soweit dieser Festsetzungen für das benachbarte, im Eigentum der Beigeladenen stehende Grundstück FlNr. ... der Gemarkung N* ... (G* ...-Str., Eckgrundstück G* ...-Str. / K* ...str.; im Folgenden: Baugrundstück) trifft.