VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 18.11.2010
5 S 782/09
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 42; BauGB § 43 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DVBl 2011, 580

Ersatzlose Aufhebung einer Gewerbegebietsfestsetzung auf einem bestimmten Grundstück durch eine Gemeinde bei alleiniger Abwägung über die Entschädigungspflicht für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung als Bewertungsfehler

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2010 - Aktenzeichen 5 S 782/09

DRsp Nr. 2010/23306

Ersatzlose Aufhebung einer Gewerbegebietsfestsetzung auf einem bestimmten Grundstück durch eine Gemeinde bei alleiniger Abwägung über die Entschädigungspflicht für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung als Bewertungsfehler

Hebt eine Gemeinde die Gewerbegebietsfestsetzung auf einem bestimmten Grundstück ersatzlos auf, so begründet es einen Bewertungsfehler i.S.v. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wenn sie im Rahmen der Abwägung lediglich Erwägungen zur (fehlenden) Entschädigungspflicht für Eingriffe in die ausgeübte Nutzung (§ 43 Abs. 3 BauGB) anstellt, das darüber hinausgehende Interesse des Grundstückseigentümers an der Verwertung des Gewerbegrundstücks aber unberücksichtigt lässt.

Tenor

Die Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Hinter dem Mühlweg, nördlicher Teil" der Gemeinde Mönchweiler vom 05. Februar 2009 wird für unwirksam erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 42; BauGB § 43 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Hinter dem Mühlweg" in seinem nördlichen Teil durch die Antragsgegnerin.