Die Satzung über die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Hinter dem Mühlweg, nördlicher Teil" der Gemeinde Mönchweiler vom 05. Februar 2009 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplans "Hinter dem Mühlweg" in seinem nördlichen Teil durch die Antragsgegnerin.
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