VGH Hessen - Beschluß vom 27.08.1991
5 TH 3093/90
Normen:
BauGB § 127 Abs. 1; BauGB § 131 Abs. 1;
Fundstellen:
HGZ 1991, 454
KStZ 1991, 215
ZKF 1992, 62
Vorinstanzen:
VG Kassel, vom 24.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen H 1353/88

Erschließungsbeitragsrecht: Minderung des Erschließungsaufwands bei Bezuschussung einer Teilstrecke, Ermäßigung des Beitragssatzes auch für Anlieger außerhalb der Teilstrecke

VGH Hessen, Beschluß vom 27.08.1991 - Aktenzeichen 5 TH 3093/90

DRsp Nr. 2009/18160

Erschließungsbeitragsrecht: Minderung des Erschließungsaufwands bei Bezuschussung einer Teilstrecke, Ermäßigung des Beitragssatzes auch für Anlieger außerhalb der Teilstrecke

Mindert sich durch einen auf eine Teilstrecke der herzustellenden Erschließungsanlage bezogenen Zuschuß wegen dadurch eintretender anderweitiger Deckung des Erschließungsaufwands der Gesamtaufwand für die als Gesamtanlage abgerechnete Erschließungsanlage, so wirkt sich dies über einen entsprechend niedrigeren Beitragssatz auch für die Anlieger in dem nicht bezuschußten Streckenteil als Entlastung aus.

Normenkette:

BauGB § 127 Abs. 1; BauGB § 131 Abs. 1;

Gründe: