Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin, eine kreisangehörige Gemeinde, wendet sich gegen eine dem Beklagten erteilte Ausnahme von Verboten einer Wasserschutzgebietsverordnung.
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