OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 13.11.2009
7 A 1236/08
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 7; BauGB § 35 Abs. 6; BauGB § 75 Abs. 1 S. 1;

Erteilung einer Baugenehmigung bei Fehlen der Voraussetungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB); Genehmigungsfähige Vorhaben nach § 35 BauGB

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.11.2009 - Aktenzeichen 7 A 1236/08

DRsp Nr. 2009/28759

Erteilung einer Baugenehmigung bei Fehlen der Voraussetungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB); Genehmigungsfähige Vorhaben nach § 35 BauGB

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 S. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 7; BauGB § 35 Abs. 6; BauGB § 75 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand