OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.12.2016
2 A 1780/15
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 -3;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 8704/12

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Grundstück bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit des Vorhabens (hier: Pensionspferdebetrieb); Bestimmen der gestellten Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Lebensfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund einer betriebstypischen Betrachtungsweise

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.12.2016 - Aktenzeichen 2 A 1780/15

DRsp Nr. 2023/6427

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Stallgebäudes auf dem Grundstück bei bauplanungsrechtlicher Zulässigkeit des Vorhabens (hier: Pensionspferdebetrieb); Bestimmen der gestellten Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Lebensfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund einer betriebstypischen Betrachtungsweise

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 -3;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die mit dem Zulassungsantrag allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ergeben sich aus dem insoweit maßgeblichen Zulassungsvorbringen nicht.