Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die mit dem Zulassungsantrag allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (Zulassungsgrund nach §
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