VGH Bayern - Urteil vom 02.11.2017
2 BV 15.2712
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6;
Vorinstanzen:
VG München, vom 29.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 11.2929

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Biogasanlage; Bestimmender Einfluss des privilegierten Landwirts in der Betreibergesellschaft einer Biogasanlage

VGH Bayern, Urteil vom 02.11.2017 - Aktenzeichen 2 BV 15.2712

DRsp Nr. 2018/13292

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung und dem Betrieb einer Biogasanlage; Bestimmender Einfluss des privilegierten Landwirts in der Betreibergesellschaft einer Biogasanlage

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6;

Tatbestand