Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 24. Juli 2013 verpflichtet, dem Kläger einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück C.-straße 53 in E. entsprechend seinem Antrag vom 28. Februar 2013 zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|