Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2016 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes.
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