VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 10.10.2017
3 S 1342/17
Normen:
BauGB § 3 Abs. 2 S. 2; BauGB § 4a Abs. 3 S. 2 Hs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 8; LBO § 57 Abs. 2; LBO § 58 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 14.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 99/14

Erteilungsbegehren eines Bauvorbescheids über die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes; Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Bestimmung der Grenzen der näheren Umgebung beim Zusammentreffen von zwei jeweils einheitlich geprägten Bebauungskomplexen mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen; Anforderungen an die Angaben zu den verfügbaren Umweltinformationen in der Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; Beschränkung des Bekanntmachungserfordernisses auf die Angabe der Arten verfügbarer Umweltinformationen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017 - Aktenzeichen 3 S 1342/17

DRsp Nr. 2017/16215

Erteilungsbegehren eines Bauvorbescheids über die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes; Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; Bestimmung der Grenzen der "näheren Umgebung" beim Zusammentreffen von zwei jeweils einheitlich geprägten Bebauungskomplexen mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen; Anforderungen an die Angaben zu den verfügbaren Umweltinformationen in der Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; Beschränkung des Bekanntmachungserfordernisses auf die Angabe der "Arten" verfügbarer Umweltinformationen

Zur Bestimmung der Grenzen der näheren Umgebung i. S. des § 34 BauGB beim Zusammentreffen von zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexen mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2016 - 3 K 99/14 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 3 Abs. 2 S. 2; BauGB § 4a Abs. 3 S. 2 Hs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 8; LBO § 57 Abs. 2; LBO § 58 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids über die Zulässigkeit der Errichtung eines Lebensmitteldiscountmarktes.