OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.05.2009
OVG 2 A 26.07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 3 Abs. 2 S. 12 Hs. 1; BauGB § 10 Abs. 3; BauGB § 38 S. 1; WaStrG § 14 Abs. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 1;

Fehlerhafte Auslegungsbekanntmachungen eines Bebauungsplans wegen fehlender ausreichender Angaben i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen; Verbesserung der Transparenz der Planung für die Öffentlichkeit als Zweck des § 3 Abs. 2 S. 1, 2 Hs. 1 BauGB; Befriedigung privater Interessen als Beispiel für mangelnde Erforderlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB; Beschränkung der gemeindlichen Bauplanungshoheit durch die (hier: wasserstraßenrechtliche) Fachplanung gem. § 38 S. 1 BauGB; Festsetzungen zur Errichtung von Bootshäusern, Bootsstegen und Sammelsteganlagen als der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße zuwiderlaufenden Nutzung; Dauerhafter Ausschluss der Realisierung des Bebauungsplans wegen unsicherer Finanzierung als Verstoß gegen Gebot der Erforderlichkeit; Festsetzung der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Öffentlicher Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr; Voraussetzungen für das Bestimmen des erforderlichen Maßes der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Verkennung der Bedeutung der betroffenen Belange als Verletzung der Anforderungen des Abwägungsgebots gem. § 1 Abs. 7 BauGB

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - Aktenzeichen OVG 2 A 26.07

DRsp Nr. 2009/23745

Fehlerhafte Auslegungsbekanntmachungen eines Bebauungsplans wegen fehlender ausreichender Angaben i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen; Verbesserung der Transparenz der Planung für die Öffentlichkeit als Zweck des § 3 Abs. 2 S. 1, 2 Hs. 1 BauGB; Befriedigung privater Interessen als Beispiel für mangelnde Erforderlichkeit i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB; Beschränkung der gemeindlichen Bauplanungshoheit durch die (hier: wasserstraßenrechtliche) Fachplanung gem. § 38 S. 1 BauGB; Festsetzungen zur Errichtung von Bootshäusern, Bootsstegen und Sammelsteganlagen als der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße zuwiderlaufenden Nutzung; Dauerhafter Ausschluss der Realisierung des Bebauungsplans wegen unsicherer Finanzierung als Verstoß gegen Gebot der Erforderlichkeit; Festsetzung der "Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Öffentlicher Gehweg mit eingeschränktem Radverkehr"; Voraussetzungen für das Bestimmen des erforderlichen Maßes der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Verkennung der Bedeutung der betroffenen Belange als Verletzung der Anforderungen des Abwägungsgebots gem. § 1 Abs. 7 BauGB

Tenor