Die Betroffenen T., W., F. und N. sowie die Nebenbetroffenen X. AG und Y. GmbH & Co KG werden wegen verbotener Vereinbarungen, die die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung von Verkaufspreisen betreffen, in zwei Fällen kostenpflichtig zu folgenden Geldbußen verurteilt:
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