Der Bebauungsplan Nr. 57 "Friedensburg" der Antragsgegnerin vom 21. Dezember 2011 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2014 ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|