OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 08.07.2016
10 A 2974/11
Normen:
VwGO § 144 Abs. 6; BauO NRW § 71; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34;
Fundstellen:
BauR 2016, 1748
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1788/11

Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für ein Bauvorhaben bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre; Beantragung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zehn Doppelhaushälften in zweigeschossiger Bauweise

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.07.2016 - Aktenzeichen 10 A 2974/11

DRsp Nr. 2016/17289

Feststellungsbegehren bzgl. des Anspruchs auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für ein Bauvorhaben bis zum Inkrafttreten der Veränderungssperre; Beantragung der Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zehn Doppelhaushälften in zweigeschossiger Bauweise