Der Bebauungsplan "Ehemalige Tennisanlage - Rheinauer See", Nr. 87.15.1 der Stadt Mannheim vom 24.07.2007 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan "Ehemalige Tennisanlage-Rheinauer See" der Antragsgegnerin vom 15.06.2007.
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