Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller begehren als Eigentümer des im Stadtgebiet der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ... die vorläufige Außervollzugsetzung deren Bebauungsplanes Nr. 42 "Wohnpark Altes Gleisdreieck", den sie mit ihrem Normenkontrollantrag vom 07.08.2017 (1 KN 19/17) angreifen.
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