OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 23.10.2017
1 MR 5/17
Normen:
VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. c) und Buchst. e); BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 4a Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2-3; LWaldG § 2 Abs. 1;

Geeignetheit der überplanten Fläche für die Schaffung von Wohnbebauung hinsichtlich Lärmbelastung; Abwägungsdefizite im Bereich des Naturschutzes und Immissionsschutzes durch Rodung des Waldes; Außervollzugsetzen des Bebauungsplans Nr. 42 Wohnpark altes Gleisdreieck

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 1 MR 5/17

DRsp Nr. 2017/16033

Geeignetheit der überplanten Fläche für die Schaffung von Wohnbebauung hinsichtlich Lärmbelastung; Abwägungsdefizite im Bereich des Naturschutzes und Immissionsschutzes durch Rodung des Waldes; Außervollzugsetzen des Bebauungsplans Nr. 42 "Wohnpark altes Gleisdreieck"

Ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen eine planbedingte Folge und nicht lediglich das Ergebnis einer allgemeinen Veränderung der Verkehrslage, so betrifft es jedenfalls dann, wenn es mit erhöhten Lärmimmissionen verbunden ist, entfernungsunabhängig die Immissionsschutzbelange der Anwohner.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 47 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 1 und Nr. 7 Buchst. c) und Buchst. e); BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 4a Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; BNatSchG § 44 Abs. 1; 16. BImSchV § 2 Abs. 1 Nr. 2-3; LWaldG § 2 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller begehren als Eigentümer des im Stadtgebiet der Antragsgegnerin mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ... die vorläufige Außervollzugsetzung deren Bebauungsplanes Nr. 42 "Wohnpark Altes Gleisdreieck", den sie mit ihrem Normenkontrollantrag vom 07.08.2017 (1 KN 19/17) angreifen.