VGH Bayern - Beschluss vom 08.12.2017
9 ZB 17.882
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 08.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 16.1468

Geltendmachung einer Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots; Ausrichtung des Rücksichtnahmegebots auf einen angemessenen Ausgleich im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2017 - Aktenzeichen 9 ZB 17.882

DRsp Nr. 2018/13706

Geltendmachung einer Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots; Ausrichtung des Rücksichtnahmegebots auf einen angemessenen Ausgleich im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die dem Beigeladenen vom Landratsamt F* ... erteilte Baugenehmigung vom 27. Juni 2016. Genehmigt wurde die "veränderte Ausführung des mit Bescheid vom 17.04.2012 genehmigten Umbaus und Nutzungsänderung der Scheune mit Nebengebäude als Lager und Garagen (veränderte Dachform)". Hilfsweise begehrt die Klägerin vom Beklagten, bauaufsichtlich gegen das genehmigte Vorhaben einzuschreiten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 8. März 2017 ab. Hiergegen richtet sich das Rechtsmittel der Klägerin.

II.

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.