OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 28.04.2016
11 D 33/13.AK
Normen:
VwVfG NRW § 73 Abs. 4 S. 3; VwVfG NRW § 74 Abs. 2 S. 2; VwVfG NRW § 74 Abs. 4; FStrAbG § 1 Abs. 2 S. 1; UVP-RL Art. 11; IE-RL Art. 25; FStrG a.F. § 17 S. 3; FStrG a.F. § 17a Nr. 7 S. 1; FStrG a.F. § 17e Abs. 6 S. 1-2; FStrG § 19 Abs. 1; FStrG § 19 Abs. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2; BImSchG § 41 Abs. 1; BImSchG § 42; BImSchG § 47; BNatSchG § 13; BNatSchG § 44;

Gerichtliche Vollprüfung des Planfeststellungsbeschlusses als Anspruch eines Berechtigten eines dinglichen Wohnrechts; Inanspruchnahme eines Grundstücks für die Realisierung eines Straßenbauvorhabens vorübergehend während der Bauzeit; Präklusion der Einwendung der fehlenden Auslegung eines Verkehrsgutachtens; Abwägung bei der Variantenprüfung des Ausbaus einer Bundesautobahn (hier: axialer sechsstreifiger Ausbau einer bestehenden vierstreifigen Bundesautobahn)

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 11 D 33/13.AK

DRsp Nr. 2016/9228

Gerichtliche Vollprüfung des Planfeststellungsbeschlusses als Anspruch eines Berechtigten eines dinglichen Wohnrechts; Inanspruchnahme eines Grundstücks für die Realisierung eines Straßenbauvorhabens vorübergehend während der Bauzeit; Präklusion der Einwendung der fehlenden Auslegung eines Verkehrsgutachtens; Abwägung bei der Variantenprüfung des Ausbaus einer Bundesautobahn (hier: axialer sechsstreifiger Ausbau einer bestehenden vierstreifigen Bundesautobahn)

1. Berechtigte eines dinglichen Wohnrechts und Eigentümer, deren Grundstück für die Realisierung eines Straßenbauvorhabens nur vorübergehend während der Bauzeit in Anspruch genommen werden soll, haben ebenso wie der mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffene Grundstückseigentümer einen Anspruch auf eine gerichtliche Vollprüfung des Planfeststellungsbeschlusses.2. Die Einwendung der fehlenden Auslegung eines Verkehrsgutachtens kann unbeschadet der neueren Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit von § 74 Abs. 4 VwVfG (NRW) mit Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU - UVP-RL - und mit Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU - IE-RL - (EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14 -, und BVerwG, Urteil vom 22.10.2015 - 7 C 15.13 -) präkludiert sein.