Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.10.2021 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (AZ. 2-
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerinnen zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf EUR 400.000 festgesetzt.
I.
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