OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.05.2010
15 A 3230/07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 34; BauGB § 125 Abs. 2; BauGB § 131 Abs. 2; BauGB § 131 Abs. 3; BauGB § 133 Abs. 2; BauGB § 241 Abs. 1 S. 1; BauGB § 241 Abs. 3 S. 2; EBS § 4 Abs. 9 S. 2;

Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einem im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstück; Fehlerfreie planerische Abwägung trotz unvollständigen Abwägungsmaterials oder dessen unterlassener Berücksichtigung im Abwägungsvorgang; Vereinbarkeit einer einen grundstücksbezogenen Artzuschlag wegen ausschließlich gewerblicher Nutzung gewährenden Erschließungsbeitragssatzung mit dem Vorteilsgerechtigkeitsgrundsatz

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2010 - Aktenzeichen 15 A 3230/07

DRsp Nr. 2010/18160

Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einem im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstück; Fehlerfreie planerische Abwägung trotz unvollständigen Abwägungsmaterials oder dessen unterlassener Berücksichtigung im Abwägungsvorgang; Vereinbarkeit einer einen grundstücksbezogenen Artzuschlag wegen ausschließlich gewerblicher Nutzung gewährenden Erschließungsbeitragssatzung mit dem Vorteilsgerechtigkeitsgrundsatz