Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. März 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
1. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zurückzuweisen, weil nach den mit dem Antrag dargelegten Gründen die Zulassung der Berufung nach Maßgabe von §
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