1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 29. Oktober 2021 unter Aufhebung seiner Kostenentscheidung dahin abgeändert, dass es in seiner Ziff. 1 nunmehr wie folgt lautet:
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für ihre Vergütungsansprüche aus dem Vertrag vom 26. / 27. September 2020 über den Neubau eines Gemeindezentrums auf dem Grundstück XXX, XXX in Höhe eines Betrags von 1.072.919,52 € eine Sicherheit gemäß § 650f BGB zu leisten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3. Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 45 %, die Beklagte zu 55 % zu tragen, die Kosten der zweiten Instanz die Klägerin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
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