KG - Urteil vom 11.11.2022
21 U 142/21
Normen:
BGB § 650f Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 29.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 82/21

Höhe der Bauunternehmersicherheit bei Streit über die Höhe der Unternehmervergütung

KG, Urteil vom 11.11.2022 - Aktenzeichen 21 U 142/21

DRsp Nr. 2023/2315

Höhe der Bauunternehmersicherheit bei Streit über die Höhe der Unternehmervergütung

Ist im Rahmen einer Sicherungsklage gemäß § 650f Abs. 1 BGB die Höhe der Unternehmervergütung zwischen den Parteien umstritten, so ist es zulässig und in aller Regel auch geboten, dass das Gericht die Sicherheitsleistung, zu der sie den Besteller verurteilt, in freier Überzeugung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO festsetzt.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 29. Oktober 2021 unter Aufhebung seiner Kostenentscheidung dahin abgeändert, dass es in seiner Ziff. 1 nunmehr wie folgt lautet:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für ihre Vergütungsansprüche aus dem Vertrag vom 26. / 27. September 2020 über den Neubau eines Gemeindezentrums auf dem Grundstück XXX, XXX in Höhe eines Betrags von 1.072.919,52 € eine Sicherheit gemäß § 650f BGB zu leisten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

3. Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 45 %, die Beklagte zu 55 % zu tragen, die Kosten der zweiten Instanz die Klägerin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.