Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1. wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2. wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1. zu 9/10 und der Beschwerdeführer zu 2. zu 1/10.
Der Streitwert wird - unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 3.000,- EUR festgesetzt.
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