OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.12.2016
8 B 1095/16
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 114 S. 1; OBG NRW § 4 Abs. 1; OBG NRW § 4 Abs. 2; OBG NRW § 6 Abs. 2; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 3; BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1; BImSchV § 1 Abs. 1 S. 1der 4; Anhang 1 Nr. 10.17.2 der 4. BImSchV;
Fundstellen:
DÖV 2017, 846
DÖV
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 8 L 1387/16

Immissionschutzrechtliche Untersagung des Betreibens einer Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge zur Übung oder Ausübung des Motorsports; Betreiber einer Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Auslegung des Begriffs des Motorsports

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2016 - Aktenzeichen 8 B 1095/16

DRsp Nr. 2017/4627

Immissionschutzrechtliche Untersagung des Betreibens einer Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge zur Übung oder Ausübung des Motorsports; Betreiber einer Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Auslegung des Begriffs des Motorsports

Beschreibt ein Veranstalter eine Veranstaltung auf einem Flugplatz auf Facebook so, dass das Starterfeld der 1. Klasse 300-500 PS hat, die Teilnehmer die Chance zum Sammeln von Punkten für die Meisterschaft hätten und Beschleunigungsvergleiche durchgeführt werden sollten, ist diese Veranstaltung als Motorsportveranstaltung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu qualifizieren. Wegen des Sinns der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handelt.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1. wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2. wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1. zu 9/10 und der Beschwerdeführer zu 2. zu 1/10.

Der Streitwert wird - unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 3.000,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 114 S. 1; OBG NRW § 4 Abs. 1; OBG NRW § 4 Abs. 2; OBG NRW § 6 Abs. 2; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 3; BImSchG § 20 Abs. 2 S. 1; BImSchV § 1 Abs. 1 S. 1der 4;