VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Verwaltungsrechtssache
wegen Anfechtung einer Baugenehmigung
hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 6. Kammer - durch den Vorsitzenden Richter ...
am Verwaltungsgericht XXX als Einzelrichter auf die mündliche Verhandlung vom 22. September 2009
am 22. September 2009
für R e c h t erkannt:
Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Landratsamts Ostalbkreis vom 31.10.2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 31.07.2008 werden aufgehoben.
Der Beklagte und der Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst. Die übrigen Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und der Beigeladene jeweils zur Hälfte.
Die Zuziehung des Bevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren war notwendig.
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