VG Karlsruhe - Beschluss vom 30.07.2009 (5 K 1631/09)
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Verfügung der [...]