VG Stuttgart - Beschluss vom 13.08.2009 (6 K 2312/09)
1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert für dieses Verfahren wird auf EUR 7.500,-- [...]