Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2022 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Beklagten sind des Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem sie ihre Berufung zurückgenommen haben.
3.Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien jeweils zur Hälfte.
4.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
l. 1. 2. 2.1 2.2 2.3
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