Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Die Berufung ist nicht gemäß §
Vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow,
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