Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. April 2017 - RO 11 K 16.1730 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.246,66 € festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
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