VGH Bayern - Beschluss vom 18.12.2017
9 CS 17.345
Normen:
VwGO § 146; VwGO § 80a Abs. 3; BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 31.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 S 17.35

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und zwei Außenstellplätzen auf aneinandergrenzende Grundstücke; Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über überbaubare Grundstücksflächen; Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

VGH Bayern, Beschluss vom 18.12.2017 - Aktenzeichen 9 CS 17.345

DRsp Nr. 2018/13555

Klage eines Nachbarn gegen eine erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und zwei Außenstellplätzen auf aneinandergrenzende Grundstücke; Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über überbaubare Grundstücksflächen; Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 146; VwGO § 80a Abs. 3; BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller, (Mit-)Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung ..., wenden sich gegen die der Beigeladenen mit Bescheid der Stadt ... vom 9. Dezember 2016 erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und zwei Außenstellplätzen auf den aneinandergrenzenden Grundstücken FlNr. ..., FlNr. ... und FlNr. ... der Gemarkung ...