Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsteller, (Mit-)Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung ..., wenden sich gegen die der Beigeladenen mit Bescheid der Stadt ... vom 9. Dezember 2016 erteilte Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und zwei Außenstellplätzen auf den aneinandergrenzenden Grundstücken FlNr. ..., FlNr. ... und FlNr. ... der Gemarkung ...
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