OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.11.2017 11 D 12/12.AK
Normen:
FStrG § 17; VwVfG NRW §§ 72 ff.; UmwRG § 4;
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51); Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.2017 - Aktenzeichen 11 D 12/12.AK
DRsp Nr. 2018/5432
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51); Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen dem Allgemeininteresse. Private Interessen werden hierdurch nicht geschützt.2. Eine Klägerin kann die „verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit“ der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen ihrer gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage anfechten, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung ein unselbstständiger Teil eines Planfeststellungsverfahrens ist.
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