Das Verfahren wird eingestellt.
II.Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. März 2013 ist wirkungslos geworden.
III.Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
IV.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen des Klägers (Schriftsatz vom 1.12.2017) und des Beklagten (Schriftsatz vom 21.9.2017) einzustellen (§
Die Kostenentscheidung beruht auf §
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