KG - Beschluss vom 18.05.2022
Verg 7/21
Normen:
GWB § 175 Abs. 2; GWB § 71 S. 1;
Vorinstanzen:
VK Berlin,

Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein BeschwerdeverfahrenKostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges einer BeschwerdeUnzulässige Gewährung einer Akteneinsicht

KG, Beschluss vom 18.05.2022 - Aktenzeichen Verg 7/21

DRsp Nr. 2022/13893

Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein Beschwerdeverfahren Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges einer Beschwerde Unzulässige Gewährung einer Akteneinsicht

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nicht statt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.986 Euro festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 175 Abs. 2; GWB § 71 S. 1;

Gründe:

I.