Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren hat die Antragstellerin zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nicht statt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.986 Euro festgesetzt.
I.
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