Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. Juli 2017 ist wirkungslos geworden.
III.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
IV.Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten haben übereinstimmend den "Rechtsstreit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren" für erledigt erklärt. Aufgrund dessen ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt und in entsprechender Anwendung von §
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