Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.10.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 7.439,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2019 zu zahlen und ihn von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 EUR gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.
Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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