OLG Düsseldorf - Urteil vom 31.10.2022
22 U 231/21
Normen:
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 633 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 147/20

Mängel einer Wärmepumpe

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2022 - Aktenzeichen 22 U 231/21

DRsp Nr. 2023/4427

Mängel einer Wärmepumpe

Ein Mangel einer Wärmepumpe liegt vor, wenn diese binnen kurzer Frist (hier: ca. 4 Monate nach Inbetriebnahme) nicht mehr funktioniert, ohne dass ersichtlich ist, dass dies auf äußerer Einwirkung beruht.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.10.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 7.439,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2019 zu zahlen und ihn von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 EUR gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1; BGB § 633 Abs. 2 S. 1;

Gründe