Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 13.07.2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
III.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 786.587,18 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung, die Antragsgegnerin zu verpflichten, an die Antragstellerin Mehrvergütungen für erbrachte Werkleistungen in Gesamthöhe von 786.587,18 € zu zahlen.
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