Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen (Grundstücksnachbarin) erteilte Baugenehmigung (Ersatzneubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage).
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