VGH Bayern - Beschluss vom 21.12.2017
20 ZB 17.31672
Normen:
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Augsburg, vom 23.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 ZB 16.30113

Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) durch fachärztliche Atteste in einem Asylverfahren

VGH Bayern, Beschluss vom 21.12.2017 - Aktenzeichen 20 ZB 17.31672

DRsp Nr. 2018/13570

Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) durch fachärztliche Atteste in einem Asylverfahren

Tenor

I.

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3;

Gründe

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Anhörungsrüge (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 VwGO) ist nicht begründet. Die Ablehnung der Berufungszulassung durch den angefochtenen Beschluss vom 23. Oktober 2017 verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO).

Der Kläger stützt seine Anhörungsrüge darauf, dass die in seinem Antrag auf Berufungszulassung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. April 2016 bezeichneten Verfahrensmängel im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 VwGO vorlägen. Diese Mängel liegen jedoch nicht vor.

1. Das Verwaltungsgericht hat dem Kläger nicht durch eine fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrags vom 7. April 2016 das rechtliche Gehör versagt.