Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die 23. Änderung des Bebauungsplans "...", der von der Antragsgegnerin am 6. September 2016 als Satzung beschlossen und am 7. Oktober 2016 bekannt gemacht wurde. Sie ist Eigentümerin des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung R.
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