Der Bebauungsplan "..." ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "..."; den die Antragsgegnerin am 15. März 2016 als Satzung beschlossen und am 18. März 2016 bekannt gemacht hat.
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