Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 31. August 2022 (VK-B1-57/21) unter Nr. 3 des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für sie im Nachprüfungsverfahren für notwendig erklärt wird. Im Übrigen verbleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|