VGH Bayern - Beschluss vom 12.10.2017
15 ZB 17.985
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 16.1447

Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarkts zur Unterkunft für Asylbewerber; Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung

VGH Bayern, Beschluss vom 12.10.2017 - Aktenzeichen 15 ZB 17.985

DRsp Nr. 2018/12948

Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarkts zur Unterkunft für Asylbewerber; Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 6 Abs. 1;

Gründe

I.